Der "495 Minuten" Schalter kann beim Anlegen eines Termines mit der Terminart "Sonstiges" aktiviert werden.

Möchtest du über diese Terminart einen Termin anlegen, der in die 495 Minuten Regelung nach dem Fahrlehrergesetz fallen soll, muss der Schalter aktiviert sein!
Beispiele:
→ Praktische Unterrichtsstunden im Bereich der Ausbildung "beschleunigte Grundqualifikation".
→ Zusatzangebote "Spritspar-Fahrstunde" oder "Eco-Training" im Rahmen der Weiterbildung.